Donnerstag, 11. April 2013

RAUCHMELDER


EINE WERTVOLLE INSTALLATION FÜR KLEINES GELD



In NRW gilt ab April für alle Hauseigentümer von Neubauten die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen. Jedes Zimmer muss damit ausgestattet sein. Richtig angebracht, tragen sie zur Sicherheit bei und das gibt ein gutes und beruhigendes Gefühl. 

Grundsätzlich müssen sie an der Zimmerdecke befestigt sein, am besten in der Raummitte oder mindestens mit 50 cm Abstand von der Wand. Offene Kamine, Kaminöfen, Luftschächte und Klimaanlagen sollten sich einige Meter vom Rauchmelder entfernt befinden.

Sehr wichtig ist, dass die Rauchmelder gelegentlich gesäubert werden. Staub kann ihre Leistung beeinträchtigen und zu Fehlern führen. 
Verfügt der Raum über eine Dachschräge, so muss der Melder 50 cm von der Decke weg, waagerecht an der Schräge montiert werden.

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